Wie oft ist zu prüfen?

Nach der Klausel 3602 ist die Prüfung jährlich zu wiederholen. Abhängig von seiner Risikobewertung (Schadenshöhe, feuergefährdeter Betrieb, Zustand der elektrischen Anlagen) kann der Versicherer das
Prüfintervall ggf. nur alle 2-Jahre verlangen.

Zuletzt aktualisiert am 2019-01-03 von F. Edel.

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