VdS-Elektro-Prüfung
Gemäß den Vorgaben der Sachversicherer (ZFgA, Klausel 3602) müssen elektrische Anlagen, i.d.R.
jährlich, durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Ziel der Prüfung ist es, den Anforderungen der Versicherung an den Sachschutz Rechnung zu tragen. Wir prüfen die Sicherheit
ihrer elektrischen Anlage(n) und erstellen einen richtlinienkonformen Prüfbericht (Befundschein
VdS 2229) zur Vorlage bei ihrer Versicherung/Agentur.
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