Elektrothermografische Inspektion

Thermografische Untersuchungen an elektrischen Anlagen dienen dem präventiven Brandschutz sowie der Verfügbarkeit der Stromversorgung. Dazu wird an kritischen Stellen mit Hilfe einer Wärmebildkamera die Oberflächentemperatur berührungslos gemessen und bildlich dargestellt. Die Durchführung von thermografischen Prüfungen ist in DIN 54191 fest gelegt.

Wer kann Prüfen

Die thermografische Inspektion elektrischer Anlagen kann von einem Elektrothermografen durchgeführt werden. Er muss über Kenntnisse für das Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen (VDE 1000-10) als auch über Thermografie, sowie der Bewertung von thermografischen Befunden in elektrischen Anlagen, verfügen. Als Nachweis der Qualifikation kann ein Zertifikat nach DIN 54162 oder ein vergleichbares Zertifikat dienen.

Was und wie wird geprüft

Bei der thermografischen Untersuchung müssen die Anlagenteile bzw. Betriebsmittel mit min. 20% der Nennbe-lastung betrieben werden. Abdeckungen (auch Plexiglas) müssen für die Messung entfernt und Störquellen (Zugluft, starkes Licht, Sonnenlicht, Infrarotstrahlung von benachbarten Anlagen, etc.) abgeschirmt bzw. beseitigt werden. Zusätzlich zur Temperatur muss die Strombelastung gemessen werden. Untersucht werden vor allem:

  •  - Anschlussbereiche und wenn möglich Kontakte der NH-Sicherungslasttrenner,
  •  - Klemmvorrichtungen bzw. Klemmleisten in Verteilungen sowie Schalt- und Steuerschränke,
  •  - Anschlussbereiche und wenn möglich Kontakte von Sammelschienen, Schütze, Kondensatoren usw.,
  •  - Anschlussbereiche und Oberflächen von Transformatoren, Konvertern und Motoren,
  •  - Energiekabel bzw. Kabelbündel,
  •  - Oberflächen von Betriebsmitteln, bei denen eine gefahrdrohende Erwärmung vermutet werden kann.

Dokumentation

Von jeder thermischen Auffälligkeit ist zusammen mit dem Thermogramm ein zugehöriges Foto anzufertigen. Die Belastungssituation (Momentanwert und Maximalwert des Stroms) zum Zeitpunkt der Messung ist zu dokumen-tieren. Umgebungseinflüsse, die die Messung beeinflussen könnten (Luftgeschwindigkeit, Witterung usw.), sind ebenfalls zu dokumentieren.

Wenn nicht durch eine anzuwendende Norm etwas anderes vorgeschrieben ist, sind die Prüfergebnisse wie folgt zu klassifizieren:

  •  - keine Auffälligkeit (ok);
  •  - thermische Auffälligkeit (ta);
  •  - gefährliche thermische Auffälligkeit (gta);
  •  - kein Befund möglich (Schrank nicht zu öffnen) (kb);
  •  - sonstige Auffälligkeit nichtthermischer Art (nta).

 

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