VdS-Elektro-Prüfung
Gemäß den Vorgaben der Sachversicherer (ZFgA, Klausel 3602) müssen elektrische Anlagen, i.d.R.
jährlich, durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen für elektrische Anlagen geprüft werden.
Ziel der Prüfung ist es, den Anforderungen der Versicherung an den Sachschutz Rechnung zu tragen.
Wir prüfen die Sicherheit ihrer elektrischen Anlage(n) und erstellen einen richtlinienkonformen
Prüfbericht (Befundschein VdS 2229) zur Vorlage bei ihrer Versicherung/Agentur.
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