VdS-Elektro-Prüfung
In großgewerblichen und industriellen Betrieben
muss gemäß den Vorgaben der Sachversicherer (ZFgA, Klausel 3602) der Zustand der elektrische Anlagen, i.d.R. jährlich, durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen für elektrische Anlagen
geprüft werden. Ziel der Prüfung ist es, den Anforderungen der Versicherung an den Sachschutz
Rechnung zu tragen. Wir prüfen die Sicherheit ihrer elektrischen Anlage(n) und erstellen einen richtlinienkonformen Prüfbericht (Befundschein VdS 2229) zur Vorlage bei ihrer Versicherung/Agentur.
Was wird geprüft
Bei der VdS-Prüfung liegt der Fokus auf dem präventiven Brandschutz. Geprüft wird der aktuelle Zustand der Stromverteiler und Leitungsanlagen, ob bei der Installation der bauliche Brandschutz beachtet wurde, ob personen- oder brandgefährliche Mängel vorhanden sind. Die Prüfung erfolgt i.d.R. jährlich, bei geringerem Risiko meist alle 2 Jahre. Die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 sowie ggf. des Explosionsschutzes nach BetrSichV werden bei der VdS-Prüfung vorausgesetzt.
Wer kann prüfen
Elektrischen Anlagen können dazu befähigte Personen prüfen, d.h. wenn sie fachlich qualifiziert und über Kennt-
nisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen verfügen (TRBS 1203).
Die VdS-Prüfung kann nur von einem von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifizierten Sachverständigen für elektrische Anlagen durchgeführt werden.
Was die Prüfung kostet
Die Kosten bzw. der Preis für die VdS-Prüfung werden vielfach nach der Objektgröße berechnet. Mitunter wird dabei nach Bereich und/oder Branche differenziert. Angeboten wird die Prüfung dann pauschal, einschließlich oder zusätzlich Fahrkosten. Vergütet wird jedoch die Prüfungsdauer mal Stundensatz. Die Dauer ist von mehreren Faktoren abhängig:
Wie gewissenhaft und gründlich wird geprüft; welche Messungen werden/können gemacht werden; Zustand und Zugänglichkeit der Stromverteiler; Anzahl der Stromkreise; Anzahl der Mängel; etc.
Falsche Planung/Errichtung, nicht bestimmungs- gemäßer Gebrauch elektr. Anlagen, Geräte |
|
- Mangelhafter Überlast-, Kurzschlussschutz - Falsche Auswahl elektrischer Betriebsmittel - Wärmestau, ungenügende Wärmeabfuhr - Fehlender Sicherheitsabstand zu brennbaren - Staub- und Schmutzablagerungen - Unfachmänn. Arbeit (Pfusch, Laien, Provisorien)
|
- Erhitzung durch mangelhafte Verbindungen an - Unvollkommene Kurz- und Erdschlüsse, - Äußere mechanische Einflüsse - Nagetierfraß, Alterung, Verschmutzung - Neutralleiterunterbrechung, -überlastung - Störlichtbogen, Schaltlichtbogen
|